Linden und Teiche an der Fohlenweide

Das auffälligste Merkmal der ehemaligen Schloßgartenanlage sind die beiden Lindenalleen, die die Teiche säumen.
Nach dem Urteil eines Sachverständigen haben die Linden wohl ein Alter von 180 Jahren. Sie müssen also identisch mit den 109 Linden sein, die Fürstbischof Heinrich von Bibra (1759 - 88) neben zahlreichen Obstbäumen nach 1771 im Thiergartenbereich anpflanzen ließ. Leider wurden die Bäume zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt gekappt. Die Folge des unsachgemäßen Schnitts ist eine unnatürliche Kronenbildung.
Den relativ kurzen Stämmen sind Äste entsprossen, die sich - als sie später nicht mehr zurückgeschnitten wurden - zu mächtigen Stämmlingen entwickelten, die heute ihre Unterlagen zu zerbrechen drohen.
Zwar hat die Naturschutzbehörde mehrfach durch Fachleute aufwendige Sicherungs- und Pflegemaßnahmen an den Linden vornehmen lassen, doch das aufgezeigte Problem konnte dadurch nicht gelöst werden.
Dessen ungeachtet bilden die beiden Alleen mitsamt den Teichen ein eindrucksvolles Landschaftselement. Schon 1942 sind sie deshalb als
Landschaftsbestandteil geschützt worden. 1987 wurde dann die gesamte Anlage in das Naturdenkmalbuch des Landkreises Fulda aufgenommen.
Aber nicht nur als Naturdenkmal ist dieses Ensemble von Bedeutung: Sowohl die alten Bäume mit ihren zahlreichen Astlöchern und -höhlen als auch die Teiche mit ihren flachen Ufersäumen bilden Lebensräume für viele Tierarten, die auf anderen Tafeln ausführlich behandelt werden. (wik)



